Katja Flemming Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
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Wilde Ehe

Was ist eine wilde Ehe?

Die wilde Ehe ist der umgangssprachliche Begriff für eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Dieser etwas veraltete Ausdruck spiegelt die Einstellung der Gesellschaft gegenüber der eheähnlichen Lebensgemeinschaft bis in die zweite Hälfte des vergangenen Jahrhunderts wider. Bei einer wilden Ehe handelte es sich also demnach um eine „wilde“ Form der Ehe. Es war nicht-verheirateten Paaren bspw. unmöglich, eine gemeinsame Wohnung zu mieten – der Vermieter konnte sich dadurch sogar der „Kuppelei“ strafbar machen. Heute versteht man unter der wilden Ehe lediglich das Zusammenleben zweier Partner in einer gemeinsamen Wohnung, ohne dass beide miteinander verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.




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