Katja Flemming Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
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Antrag auf Sorgerecht

Antrag auf Sorgerecht

Maßstab für eine Entscheidung bei einem Antrag auf Sorgerecht ist immer das Wohl des Kindes. Auf dieser Grundlage kann das Gericht bei Vorliegen eines Sorgerechtsantrags beispielsweise das Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen. Das geschieht unproblematisch, und ohne die oben angesprochene Anhörung des Jugendamtes, wenn der andere Elternteil zustimmt.
Es kann auch nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden, wenn nur der Aufenthalt streitig ist.
Bei Streitigkeiten über einzelne Faktoren der Erziehung, wie beispielsweise die Wahl der Schule, kann das Gericht die Entscheidung eines Elternteils, und zwar in diesem Fall die Entscheidung, auf welche Schule das Kind gehen soll, auf einen Elternteil allein übertragen.
Streiten die Eltern über den Umzug des Elternteils bei dem das Kind wohnt in eine andere Stadt und stimmt der andere Elternteil nicht zu, kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den betreuenden Elternteil übertragen werden.
Besteht Streit über eine ärztliche Maßnahme, kann das Entscheidungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden und dieser dann gegebenenfalls den Behandlungsvertrag abschließen. Dies kommt zum Beispiel vor bei Streit über teure medizinische Behandlungen wie etwa bei einem Kiefernorthopäden, dessen Kosten die Eltern sich dann meistens teilen müssen, wodurch der Unterhalt für das Kind erhöht wird. Insgesamt betreffen solche Entscheidungen dann nur das Einzelrecht für die strittige Entscheidung, das Sorgerecht bleibt aber weiterhin bei beiden Elternteilen, solange kein Antrag auf Sorgerecht gestellt wird.

 

Rechtsanwalt Unterhalt Katja Flemming, Hamburg

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