Die Kosten für eine rechtliche Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage ist der Streitwert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt. Da dies nicht pauschal zu ermitteln ist, gebe ich Ihnen vorab Aufgrund der Schilderung Ihrer Situation und den dazugehörigen Lösungsmöglichkeiten gerne eine Einschätzung zu den anfallenden Kosten. Für die Kosten einer Scheidung habe ich einmal ein Beispiel der anfallenden Scheidungskosten in der Kategorie Scheidung erstellt. Demnach muß man für die Kosten einer Scheidung ab ca. 1.500,- EUR zzgl. Gerichtskosten rechnen.
Die Kosten für die rechtlicher Beratung ohne ein gerichtliches Verfahren werden nach Stundensatz abgerechnet. Dabei orientiere ich mich an den marktüblichen Stundensätzen für Fachanwälte. In diese Beratung fließt natürlich nicht nur die tatsächlich aufgewendete Zeit ein, sondern auch über 20 Jahre Erfahrung in mehr als 2.000 Mandaten und die ständige berufliche Weiterbildung im Rahmen des Fachanwalts für Familienrecht.
Natürlich ist jeder Fall individuell. Aber es hat sich gezeigt, dass die meisten Themen in einem Zeitrahmen zwischen 25 Minuten (95,- EUR inkl. 19% MWSt.) und 60 Minuten (225,- EUR inkl. 19% MWSt.) ausführlich beantwortet werden können. In dieser Zeit sollten Sie genug Informationen für eine Entscheidungsgrundlage oder Orientierung bekommen. Selbstverständlich können auch längere Beratungszeiträume vereinbart werden.
Welchen Zeitraum wir benötigen, teile ich Ihnen auch hier vorab mit.
Sollte die Beratung umfangreicher sein, vereinbare ich pro Zeitstunde 225,- EUR (inkl. 19% MWSt.) bei zeitgenauer Abrechnung.
Nach Absprache kann auch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme erstellt werden.
Besteht für das familienrechtliche Mandat eine Rechtsschutzversicherung werden die Kosten ganz oder teilweise übernommen. Auf Wunsch überprüfe ich die Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung.