Die in der Umgangssprache genutzten Begriffe wie Gentest oder genetischer Fingerabdruck, DNA-Analyse oder auch Speicheltest als Synonym für die Erstellung eines genetischen Abstammungsgutachten gehören nur am Rande zur täglichen Praxis eines Fachanwalts für Familienrecht. Nachfolgend finden Sie einige Basisinformationen zum Thema. Des Weiteren verweise ich auf die Seiten der Fachanbieter für Vaterschaftstests.
Neben den diagnose-technischen Fragen einer DNA-Analyse zur Erstellung eines Abstammungsgutachtens kommt die Frage der Verwendbarkeit in einem gerichtlichen Verfahren. Hier ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen zwei unterschiedlichen Zielsetzungen, für die ein Gentest erstellt werden kann. Geht es um die Klärung persönlicher Zweifel, ob die vermutete leibliche Vaterschaft richtig ist, so werden im Markt vereinfachte bzw. sogenannte Schnelltests angeboten. Hier machen die Hersteller in der Regel Angaben, inwiefern sich diese Tests von den Sachverständigengutachten für die Gerichte unterscheiden. Ergänzende Informationen finden sich auch auf den Seiten der Bundesärztekammer unter Richtlinien (www.bundesaerztekammer.de). Für die gerichtliche Verwendung solcher Gutachten im Rahmen von Vaterschafts-Anfechtungsklagen oder der Geltendmachung des Anspruchs auf Zustimmung zur Einholung eines genetischen Abstammungsgutachtens empfehle ich, das Gericht entscheiden zu lassen, welches Gutachten bzw. welcher Sachverständige entsprechende Sachkompetenz hat.