Eine Eingetragene Lebenspartnerschaft steht in Deutschland nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Sie bietet homosexuellen Partnern ein der Ehe angeglichenes Institut, damit die Verantwortung und das gegenseitige Einstehen in der häufig schon lange andauernden Gemeinschaft einen rechtlichen Rahmen erhalten kann. In einigen europäischen Ländern können diese Eingetragenen Lebenspartnerschaften auch unverheirateten Paaren unterschiedlichen Geschlechts eine rechtliche Absicherung ermöglichen. In Deutschland gibt es jedoch nur die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, die im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt wird. Eine Eingetragene Lebensgemeinschaft für heterosexuelle Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.