Inhalt | Neuerungen | Scheidungsrecht Hamburg
Der Staat definiert den Schutz von Ehe und Familie. Durch die gesetzlichen Regelungen möchte er sicherstellen, dass die schutzwürdigen Aspekte auch eingehalten werden. Dies gilt nicht nur für den Beginn und die Dauer des Zusammenseins, sondern auch für den Fall des Auseinandergehens. Auch hier soll fair miteinander umgegangen werden. Das Scheidungsrecht regelt dieses Auseinandergehen.
Unter dem Begriff Scheidungsrecht werden alle gesetzlichen Regeln zusammengefasst, die im Zusammenhang mit einer Scheidung Anwendung finden. Das Scheidungsrecht regelt sowohl die inhaltlichen Aspekte als auch die Aufeinanderfolge der Schritte. Dazu gehören die Bestimmungen zur Definition des Scheiterns einer Ehe (s.a. Trennungsjahr), die gegenseitigen Verpflichtungen während der Trennungsphase (Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Hausrat, Unterhalt), aber auch die Durchführung der eigentlichen Scheidung, mit dem vom Gesetz vorgeschriebenen Versorgungsausgleich und den zusätzlich regelbaren Punkten, wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Hausrat und Zugewinn. Das Scheidungsrecht ist ein bedeutender Teil des Familienrechts.
Im Rahmen einer Modernisierung der Familienpolitik hat die Regierung zum 1. Januar 2008 das Unterhaltsrecht und zum 1. September 2009 das Recht zu Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich, und damit einen wesentlichen Teil des Scheidungsrechts, neu geregelt.
Dabei wird im Unterhaltsrecht eine stärkere Eigeninitiative des unterhaltsberechtigten Partners gefordert. So soll der Unterhalt die Zeit überbrücken, die für die Erziehung noch sehr junger Kinder erforderlich ist, und/oder es dem Partner ermöglichen, einen ehebedingten Karriereknick aufzuholen.
Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich der während der Ehe eventuell unterschiedlich erworbenen Altersvorsorge. Hier soll mehr Gerechtigkeit einkehren, indem jeder Ehepartner an jedem Versorgungstyp einen hälftigen Anteil erhält.
Der Zugewinnausgleich berücksichtigt in seiner neuen Form auch Schulden, die mit in die Ehe gebracht wurden und während dieser Zeit abgetragen wurden. Des Weiteren wird eine unrechtmäßige Vermögensverschiebung zu Lasten eines der Partner erschwert.
Somit hat das Scheidungsrecht in den Jahren 2008 und 2009 in wichtigen Teilbereichen eine Neuerung in Form einer Anpassung an veränderte Lebensumstände in der Gesellschaft erfahren.
Das Scheidungsrecht in Hamburg richtet sich wie in allen Bundesländern nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik. Die Stadt ist aufgeteilt in 8 Amts-/ und Familiengerichtsbezirke, bei denen grundsätzlich die Scheidungsanträge zu stellen sind. In Ausnahmen kann es bei besonders schwierigen Fällen zu Berufungsverfahren beim Hamburgischen Oberlandesgericht kommen. In der Regel kann dies aber durch eine gute Vorbereitung des Verfahrens vermieden werden. In der Praxis stellt sich meistens heraus, dass Anwälte, die eine Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Familienrecht haben, sich intensiver mit dem Bereich beschäftigen und deshalb aktuelle Rechtsprechungen und Vorgehensweisen präsenter vor Augen haben. Diese Konzentration auf ein Thema kann bei der Führung von Verfahren von Vorteil sein.