Inhalt | Antrag stellen | Scheidungsantrag online stellen
Im Scheidungsantrag müssen die Ehegatten eine Erklärung abgeben, ob zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt sowie zu Ehewohnung und Haushaltsgegenständen entsprechende Regelungen getroffen wurden. Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern sind deren Namen und das Geburtsdatum sowie die Adresse des gewöhnlichen Aufenthaltsortes anzugeben. Sind für das Ehepaar weitere gemeinsame Familiensachen bei anderen Gerichten anhängig, so ist dies ebenfalls anzugeben. Dem Scheidungsantrag sind bei gemeinsamen Kindern Abschriften der Geburtsurkunden beizufügen sowie die Abschrift der Heiratsurkunde.
Der Scheidungsantrag kann mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem letzten gemeinsamen Wohnort der Ehegatten oder dem Wohnort eines der Ehegatten. Um den Scheidungsantrag stellen zu können, muss der Ehegatte, der den Antrag stellt, anwaltlich vertreten sein (Anwaltszwang).
Zur Zeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland noch keine Möglichkeit, bei Gericht einen Scheidungsantrag online zu stellen. Es gibt Bestrebungen, Teile der Gerichtsverfahren mittels elektronischer Kommunikationsmittel in Zukunft zu vereinfachen. Hierzu steht jedoch noch kein konkreter Termin fest. Zur Zeit muss der Antrag schriftlich im Original, unterschrieben und mit den entsprechenden Anlagen versehen vom Scheidungsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Ungeachtet dieses Schrittes, lässt sich natürlich jede Kommunikation und Abstimmung mit dem Anwalt zur Vorbereitung des Scheidungsantrags auch online bzw. über elektronische Medien abwickeln (siehe auch Scheidung online).
Folgende Informationen werden im Rahmen eines Scheidungsantrags benötigt. (Nicht alle Informationen fließen jedoch in den Antrag ein, werden aber vom betreuenden Anwalt zur korrekten Führung des Verfahrens benötigt; der Antrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden)