Unterschied | Inhalt | Gültigkeit
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist die korrekte rechtliche Bezeichnung für alle Vereinbarungen, welche die Ehegatten im Rahmen der Beendigung ihrer Ehe treffen. Der Begriff der Scheidungsvereinbarung ist der umgangssprachlich benutzte Begriff dafür, dass im Rahmen der Scheidung etwas geregelt wurde oder geregelt werden soll.
In der Scheidungsfolgenvereinbarung werden der Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie die vermögensrechtlichen Ansprüche, welche die Ehegatten gegeneinander haben, geregelt. Das betrifft den Versorgungsausgleich, den Zugewinnausgleich, die Regelungen bzgl. des Hausstands und die zukünftige Nutzung der ehelichen Wohnung. Zusätzlich kann auch der Umgang mit den Kindern geregelt werden.
Für die Gültigkeit des Versorgungsunterhalts, des Zugewinnausgleichs und des nachehelichen Unterhalts als mögliche Teile der Scheidungsfolgenvereinbarung gilt, dass diese gerichtlich protokolliert oder notariell beurkundet sein müssen. Werden die Vereinbarungen im Rahmen von Gerichtsverfahren getroffen, ist die gerichtliche Protokollierung sichergestellt. Anders ist es jedoch bei Vereinbarungen, die vor der Scheidung – z.B. in einem Ehevertrag – getroffen wurden und die für den Fall einer Scheidung gelten sollen. Hier ist die notarielle Beurkundung erforderlich. Des Weiteren darf die Vereinbarung nicht einen der Ehegatten in sittenwidriger oder unzumutbarer Weise benachteiligen, um als Scheidungsfolgenvereinbarung wirksam zu sein oder angewandt zu werden.