Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass zu einer Scheidung ein Fachmann mit herangezogen werden muss. Dies soll sicherstellen, dass die Punkte, die die Ehegatten für die Trennungsphase und die Zeit nach der Scheidung vereinbaren wollen, auch tatsächlich, rechtlich abgesichert so vereinbart werden. Hiervon betroffen sind der Scheidungsantrag selbst und Folgesachen, d.h. Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Umgang und Sorgerecht, Hausratsteilung und Wohnungszuweisung. Werden in diesen Bereichen bei Gericht Anträge gestellt, so ist ein Anwalt für die Antragstellung erforderlich. Somit ist es nicht möglich eine Scheidung ohne Anwalt durchzuführen.
Häufig ist der Hintergrund einer Scheidung ohne Anwalt, dass beide Ehegatten sich über die zu treffenden Vereinbarungen einig sind, oder das Vorgehen rein auf Basis des Kostenaufwands entschieden werden soll. In beiden Fällen ist es möglich, das Hinzuziehen eines Anwalts dadurch zu reduzieren, dass nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Bei dieser einvernehmlichen Form der Scheidung ist es wichtig darauf zu achten, dass der Anwalt über eine entsprechende Spezialisierung (siehe Fachanwalt für Familienrecht) sowie Erfahrung verfügt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ehegatten auch auf mögliche Anforderungen in der Zukunft hingewiesen werden, an die sie so möglicherweise nicht gedacht haben. So muss häufig darauf hingewiesen werden, dass die zu treffende Vereinbarung auch im Fall der Wiederheirat, einer neuen Partnerschaft mit Kindern mit möglichen Erbansprüchen, oder auch für unerwartete Einkommensveränderungen Bestand haben muss. So kann eine Scheidung zwar nicht ohne Anwalt durchgeführt werden aber doch mit einem sachorientierten Aufwand.