Wie viel muss ich zahlen? | Grundvermögen | Betriebsvermögen | Höhe nach Steuerklassen
Die Erbschaftssteuer, die ein Erbe zahlen muss, richtet sich nach dem Umfang des erworbenen Vermögens und dem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Erblasser. Zu versteuern ist der Netto-Wert des Erbes, abzüglich der für den Erben geltenden steuerlichen Freibeträge. Die Bewertung des Vermögens richtet sich seit Inkrafttreten des Erbschaftssteuer-Reformgesetzes im Januar 2009 nach dem sogenannten Verkehrswert, auf dessen Grundlage die Erbschaftssteuer berechnet wird.
Die Erbschaftssteuer für Grundvermögen orientiert sich an den allgemeinen Vorschriften zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken. Die Grundlage hierfür findet sich im Baugesetzbuch. Dabei wird unterschieden zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken. Unbebaute Grundstücke werden anhand von sogenannten örtlichen Bodenrichtwerten bewertet. Für bebaute Grundstücke wird der Wert je nach Art des Grundstücks in drei unterschiedlichen Verfahren ermittelt:
Auch die Erbschaftssteuer für land- und forstwirtschaftliches Vermögen wird nach den oben genannten Verfahren bewertet.
Die Erbschaftssteuer für Betriebsvermögen wird ermittelt durch die Abschätzung der Ertragsaussichten des Unternehmens, ggf. auch durch andere branchenübliche Bewertungsverfahren. Erben eines Betriebsvermögens können zudem weitere steuerliche Entlastungen in Anspruch nehmen: bspw. kann dem Erbe für das geerbte Betriebsvermögen eine Entlastung von 85% gewährleistet werden, sofern er sich sieben Jahre lang u.a. an bestimmte Lohnsummenvorgaben hält (dadurch soll der Schutz der Arbeitsplätze im Unternehmen gewährleistet werden). In diesem Fall sind meist nur 15% des ererbten Betriebsvermögens zu versteuern. Alternativ dazu gibt es eine „Zehnjahresregel“, die hundertprozentige Erbschaftssteuer-Freiheit gewährt, allerdings auch deutlich höhere Auflagen an den Erben über einen Zeitraum von zehn Jahren stellt.
Wenn Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, wird diese in drei Steuerklassen erhoben:
Je nach Steuerklasse gelten darüber hinaus noch unterschiedliche Prozentsätze je nach Umfang des Erbes für die Erbschaftssteuer (Stand Jan. 2010):
Wert des steuerpflichtigen Erbteils |
Steuerklasse, der der Erbe zugeordnet wird: |
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Steuerklasse I |
Steuerklasse II |
Steuerklasse III |
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Bis € 75.000,- |
7% |
30% |
30% |
Bis € 300.000,- |
11% |
30% |
30% |
Bis € 600.000,- |
15% |
30% |
30% |
Bis € 6.000.000,- |
19% |
30% |
30% |
Bis € 13.000.000,- |
23% |
50% |
50% |
Bis € 26.000.000,- |
27% |
50% |
50% |
Über € 26.000.000,- |
30% |
50% |
50% |
Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich also nach dem Umfang des steuerpflichtigen Erbteils und der Steuerklasse, welcher der Erbe zugeordnet wird.